Staffordshire Bullterrier of Wizards' Clan


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NÖ Hundegesetz

HUNDEGESETZE


Ich möchte festhalten, dass ich dieses Gesetz für grundlegend falsch halte und es keine wissenschaftliche oder sachliche Berechtigung hat.
Darin werden leider verschiedene Rassen vorverurteilt - die Auswahl der Rassen wurde willkürlich getroffen.
Dies sieht man u.a. beim Staffordshire Bullterrier - der Standard schreibt ein Gewicht von 10 bis 17 kg vor und im Herkunftsland England haben sie aufgrund ihrer ausgeprägten Zuverlässigkeit im Umgang mit Kindern den Beinamen "Nanny Dog". Oder der "Bandog" - eine völlig unwissenschaftliche Bezeichnung, was schlicht "Kettenhund" bedeutet - es existiert keine Rasse "Bandog"! Es ist weiter interessant, dass angeblich mit zwei Sachverständigen zusammen gearbeitet wurde, die seltsamerweise nicht genannt werden.
In Deutschland wurden bereits die Rasselistengesetze aufgrund fehlender Rechtfertigung für nichtig erklärt (nur der "rückständige" Süden hinkt noch hinter her) - bei uns wird seit einiger Zeit mit angstschürenden Vorurteilen und falschen Statistiken billiger Populismus betrieben - SCHADE!
Aber es gibt Hoffnung, denn engagierte Hundeliebhaber nehmen die Mühen auf sich und werden den Rechtsweg bestreiten - dies ist schon aufgrund der Festsetzung von wahnwitzigen Hundeabgaben sehr aussichtsreich.
Ich würde mir wünschen, dass noch vorher sachlich korrekte Politiker das NÖ- und Wiener Hundegesetz zurückziehen....



Alle Informationen zum Gesetz finden Sie auf der ÖKV-Homepage:

http://www.oekv.at/startseite/noe-hndehalteverordnung.html




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